Grundsätzlich können Sie sich mit den meisten Hilfsmittel-Verordnungen an jedes Sanitätshaus wenden, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Unser Sanitätshaus ist Partner aller Krankenkassen und sind gern der Ansprechpartner Ihres Vertrauens.

Ausnahmen bestehen für ausgeschriebene Hilfsmittel. Sprechen Sie uns gern an, ob dies für Ihre Verordnung zutrifft. Wir helfen Ihnen gern weiter. → Kontakt