Wenn Sie Ihr Hilfsmittel leihweise von uns auf Kosten Ihrer Krankenkasse erhalten haben, beheben wir technische Mängel oder Abnutzungserscheinungen für Sie kostenfrei für die gesamte Dauer, in der Sie das Hilfsmittel benutzen.
Gehört das Hilfsmittel der Krankenkasse, setzen wir das Hilfsmittel wieder Instand, die Kosten werden mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Wurde das Hilfsmittel privat von Ihnen gekauft, tragen Sie die Kosten der gewünschten Reparaturen.




