Die Verordnung stellt Ihnen Ihr zuständiger Haus- oder Facharzt aus, der als Vertragsarzt für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen ist.
Die Verordnung stellt Ihnen Ihr zuständiger Haus- oder Facharzt aus, der als Vertragsarzt für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen ist.