Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf viel gestellte Fragen.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, rufen Sie uns gern an: (0521) 938 48 50 (Mo-Fr von 9.00 – 18.00 Uhr)
oder nutzen Sie unser → Kontaktformular.
Hilfsmittel vom Arzt sollten innerhalb von 28 Tagen bei der Krankenkasse eingereicht und der Versorgungsprozess gestartet werden, es sei denn, der Arzt gibt einen späteren Zeitraum an.
Aber auch wenn Ihr Rezept älter als 28 Tage ist, müssen Sie sich keine allzu großen Sorgen machen. Viele Krankenkassen sind kulant und akzeptieren auch ältere Rezepte.
Wenn Sie Unterstützung bei der Nutzung Ihres Hilfsmittels benötigen, sind wir gerne für Sie da. Vor Ihrer Entscheidung erhalten Sie von uns eine ausführliche und unverbindliche Beratung.
Sobald Sie sich für ein Hilfsmittel entschieden haben, weisen wir Sie persönlich in die Nutzung ein, damit Sie sich sicher fühlen können.
Wir sind telefonisch (0521) 93 84 850 oder per E-Mail info@pvm-med.de für Sie da. Oder Sie nutzen ganz unkompliziert unser → Kontaktformular – auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Die Pflegekassen unterstützen Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Wohnraumberatung. Die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen, die aus der Beratung resultieren, mit bis zu €4.000.
Unsere Kundenberater klären Sie gerne über Förderungsmöglichkeiten und die Antragsstellung auf.
Unsere Kundenberater informieren Sie gerne über mögliche Maßnahmen, Förderungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Die Verordnung stellt Ihnen Ihr zuständiger Haus- oder Facharzt aus, der als Vertragsarzt für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen ist.
Die einzelnen Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vorgaben zur Kostenübernahme. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für das von Ihnen gewünschte Hilfsmittel übernommen werden oder nicht.
Wenn Sie Ihr Hilfsmittel leihweise von uns auf Kosten Ihrer Krankenkasse erhalten haben, beheben wir technische Mängel oder Abnutzungserscheinungen für Sie kostenfrei für die gesamte Dauer, in der Sie das Hilfsmittel benutzen.
Gehört das Hilfsmittel der Krankenkasse, setzen wir das Hilfsmittel wieder Instand, die Kosten werden mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Wurde das Hilfsmittel privat von Ihnen gekauft, tragen Sie die Kosten der gewünschten Reparaturen.
Die Preise für Hilfsmittel werden über sogenannte Rahmenverträge vorgegeben. Als zertifizierter und zugelassener Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sind wir umfänglich allen Leistungsverträgen beigetreten.
Die Kosten für Hilfsmittel, die Ihnen per Rezept verschrieben werden, übernehmen daher in der Regel die Krankenkassen. Unter Umständen fällt noch der Zuzahlungsbeitrag an, den Sie selbst tragen. Dieser liegt bei 10 % des Hilfsmittelpreises, mindestens aber bei 5 € und maximal bei 10 €.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Inkontinenzhilfen, liegt Ihre Zuzahlung bei 10 % der Kosten pro Verbrauchseinheit, maximal jedoch 10 € pro Monat.
Die Krankenkassen übernehmen bei einigen Produkten nur die Kosten für ein Standardmodell (z.B. Rollator). Möchten Sie ein Modell, das leichter und faltbar ist oder mehr Komfort bietet, tragen Sie den wirtschaftlichen Zuschlag privat. Damit geht das Hilfsmittel dann aber auch in Ihr Eigentum über.
Natürlich sind unsere Hilfsmittel auch rezeptfrei für Privatkäufer erhältlich.
Bitten wenden Sie sich direkt an unserem → Innendienst, wenn Sie Probleme mit Ihrem Hilfsmittel haben oder es defekt ist. Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin, und ein Kundendiensttechniker kommt zu Ihnen nach Hause. Dort wird das Hilfsmittel entweder vor Ort repariert oder für aufwändigere Arbeiten in unsere Werkstatt mitgenommen.
Wenn Sie das Hilfsmittel täglich benötigen oder die Reparatur länger dauert, stellen wir Ihnen gerne ein Leihmittel zur Verfügung, bis Sie Ihr eigenes Hilfsmittel wieder erhalten.
Wenn Sie ein Hilfsmittel nicht mehr benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bei leihweise überlassenen Hilfsmitteln kontaktieren Sie uns bitte, damit wir die Rückholung organisieren können oder Sie bringen es uns inkl. des Zubehörs wie Körbe, Fußstützen, Ladegeräte, Bedienungsanleitungen etc. zu uns.
- Haben Sie ein Hilfsmittel privat gekauft oder einen Eigenanteil (z.B. für einen höherwertigen Rollator) bezahlt, gehört es Ihnen und braucht nicht zurückgegeben zu werden.
Bei Fragen oder zur Organisation der Rückgabe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. → Kontakt
Wenn Sie ein Hilfsmittel ausprobieren möchten, können Sie gerne in unsere große Ausstellung. Dort finden Sie eine vielfältige Auswahl von Hilfsmitteln, die sie testen können.
Falls es Ihnen aus bestimmten Gründen nicht möglich ist zu uns kommen können, kommen unsere Mitarbeiter gerne auch zu Ihnen nach Hause, um Sie zu beraten und zu schauen, welche Versorgung am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin. → Kontakt
Grundsätzlich können Sie sich mit den meisten Hilfsmittel-Verordnungen an jedes Sanitätshaus wenden, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Unser Sanitätshaus ist Partner aller Krankenkassen und sind gern der Ansprechpartner Ihres Vertrauens.
Ausnahmen bestehen für ausgeschriebene Hilfsmittel. Sprechen Sie uns gern an, ob dies für Ihre Verordnung zutrifft. Wir helfen Ihnen gern weiter. → Kontakt
Wenn Ihr Elektromobil maximal 6 km/h fährt, benötigen Sie keine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sollte Ihr Mobil jedoch schneller als 6 km/h sein, ist eine Versicherung verpflichtend. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie das Fahrzeug ausschließlich auf Privatgelände nutzen – dann ist keine Kfz-Haftpflicht nötig.
Am besten kommen Sie bei uns vorbei – wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten, probieren mit Ihnen verschiedene Modelle aus – und Sie können direkt vor Ort auf unserer Teststrecke ausprobieren, welcher Rollator für Sie der passende ist.
Um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns im Anschluss für Sie.
Mit Ihrem Rezept kommen Sie gern direkt bei uns in der Ausstellung vorbei oder rufen Sie uns an, um vorab noch Fragen zu klären.
Unsere Mitarbeiter kümmern sich dann um die Abwicklung mit den Krankenkassen. D.h.:
- Wir klären für Sie eine mögliche Aufzahlungsfreie Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbrauchsartikeln, wie zum Beispiel StandardRollatoren, -Rollstühlen, Badewannenlifter, oder Pflegebetten, etc.
- Für diese beantragen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Kranken oder Pflegekasse
- Auch klären wir für Sie mögliche Kostenbeteiligungen Ihrer Kranken oder Pflegekasse für individuell von Ihnen gewählten Hilfs oder Pflege Produkten, wie faltbaren Leichtgewicht Rollatoren, Rollstühlen und Elektrorollstühlen, etc. mittels Kostenvoranschlags und beraten Sie persönlich in unseren großzügig gestalteten Beratungs- und Erprobungs- Flächen des PVM GesundZentrum Bielefeld.
Sobald das Hilfsmittel bereit ist, kontaktieren wir Sie. Sie können es abholen oder wir liefern es zu Ihnen nach Hause. Genehmigungsfreie Hilfsmittel können sofort geliefert werden und wir verfügen in unserer Ausstellung und am Lager eine große Auswahl, so dass Sie sie entweder direkt mitnehmen oder von uns liefern lassen können.
Wichtig:
Damit die Krankenkasse Kosten übernimmt, ist immer ein Rezept erforderlich.
Die Krankenkasse kann die Notwendigkeit des Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen lassen. Wir unterstützen Sie in diesem Prozess.
Nein, die Beratung bei uns ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Im Rahmen unserer Beratung trainieren wir den Umgang mit dem Rollator, erklären wichtige Einstellungen und führen Sie in Ihren neuen Rollator ein, so dass Sie sicher im Umgang damit in den Alltag starten können.
In unserer geräumigen Ausstellung und auf unserer Teststrecke haben Sie vielfältige Möglichkeiten, den Rollator gemeinsam mit unserem Beratungsteam aktiv zu testen.
In unserer → Werkstatt führen wir turnusmäßige Wartungen und notwendige Reparaturen durch. Um Ihre Hilfsmittel vor Ort zu warten oder zu reparieren, kommt unser Außendienst kommt direkt zu Ihnen nach Hause. Dazu wenden Sie sich gern an unseren → Innendienst.
Sollten Sie tagtäglich auf das Hilfsmittel angewiesen sein oder dauert die Reparatur länger, erhalten Sie von uns ein Leihmittel, bis Sie Ihr ursprüngliches Hilfsmittel zurückerhalten.
Ja, wir sind da, wo Sie uns brauchen – deshalb kommt unser → Außendienstteam auch zu Ihnen nach Hause, wenn Bedarf besteht.
Bei bestimmten Hilfsmitteln wie Elektromobilen, Elektro-Rollstühlen, Adaptivrollstühlen etc. ist eine Terminvereinbarung sinnvoll, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können. Auch wenn wir noch Berichte oder Anträge für Ihre Krankenkasse ausgefüllt werden müssen, ist eine Terminvereinbarung vorab empfehlenswert, damit Sie nicht lange müssen.
Ja, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll. In diesem Fall ist ein Rezept erforderlich, damit die Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel übernehmen kann. Ihr Arzt kann Ihnen das benötigte Rezept ausstellen.
Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, können Sie sich dennoch etwas Gutes tun und das Hilfsmittel selbst finanzieren. Wenn Sie sich individuell um Hilfsmittel kümmern möchten, um etwas mehr Komfort in Ihren Alltag zu bringen und in Ihr Wohlbefinden investieren möchten, benötigen Sie kein Rezept.




