Häufig gestellte Fragen

I Allgemeine Fragen

Grundsätzlich wird Ihnen ein Hilfsmittel vom Arzt per Rezept verschrieben. Mit diesem Rezept können Sie zu uns ins Haus kommen oder Sie rufen uns an. Für eine Hilfsmittelversorgung wird immer eine ärztliche Verordnung, also das Rezept, benötigt, damit die Krankenkassen die Kosten für das Hilfsmittel übernehmen.

Es gibt verschiedene Hilfsmittel, bei denen sich die Abläufe unterscheiden:

  • Einige Hilfsmittel sind genehmigungsfrei: Wir dürfen ohne vorherige Zusicherung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse das Produkt sofort liefern und Ihnen aushändigen. Das ist zum Beispiel so bei einem Gehstock, dem Standard-Rollator, dem Standard-Rollstuhl oder einem Badewannenlifter (siehe auch Punkt 3). 
Die Krankenkassen übernehmen den Hauptteil der Kosten. Für Sie fällt unter Umständen noch die gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt zwischen 5 und 10 €.
  • Einige Hilfsmittel sind genehmigungspflichtig: Wir bieten den Krankenkassen an, Ihre Versorgung mit dem genehmigungspflichtigen Hilfsmittel zu übernehmen. Damit die Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel übernimmt, müssen wir um eine Kostenzusage mittels Kostenvoranschlag beantragen. Dies gilt zum Beispiel bei Pflegebetten oder individuelleren Versorgungen.Bei individuellen Versorgungen ist es wichtig, dass unsere Reha-Berater mit ihnen eine persönlichen Beratungstermin, möglichst in Ihrem häuslichen Umfeld, machen. Dabei werden Ihr genauer Bedarf und das Einsatzgebiet des Hilfsmittels sowie Ihre Körpergröße und Ihr Gewicht aufgenommen.
  • Ausgeschriebene Hilfsmittel: Einige Krankenkassen schreiben bestimmte Hilfsmittel aus, sodass die Versorgung ausschließlich über den Ausschreibungsgewinner erfolgen darf. Diese sitzen allerdings meist sehr weit weg, was eine kurzfristige Terminabstimmung sowie guten Service häufig sehr schwierig macht. Als umfänglicher Partner stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zu Seite.Eine Versorgung durch unser Haus wäre zum Beispiel über Privatkauf möglich. Gerne sprechen Sie uns an. Wir finden mit Sicherheit eine zielführende und sinnvolle Regelung, die Ihnen entgegenkommt und dauerhaft die größtmögliche Sicherheit Ihrer Versorgung bietet.

Um die Abwicklung Ihrer Versorgung mit den jeweiligen Kranken- und Pflegekassen kümmern sich unsere Mitarbeiter für Sie. Sobald ihr gewünschtes Hilfsmittel geliefert werden kann, werden Sie persönlich kontaktiert. Sie können das Hilfsmittel dann persönlich in unserem Hause abholen oder wir liefern es direkt zu Ihnen.

Wichtig ist:
Um eine Hilfsmittelversorgungen der Krankenkasse anzubieten zu können, wird immer ein Rezept benötigt! Ohne eine ärztliche Verordnung wird der Kostenvoranschlag von der Kasse nicht angenommen! Das Hilfsmittelteam der Krankenkassen hat aber trotz Rezept immer noch die Möglichkeit, die Notwendigkeit eines rezeptierten Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen zu lassen und unter Umständen abzulehnen. Bei diesem Prozess unterstützen und begleiten wir Sie aber durchgängig.

Die Lieferzeit ist von der Art der Hilfsmittel abhängig. Viele Hilfsmittel, insbesondere genehmigungsfreie, haben wir vorrätig. Sie können Sie mitnehmen, wenn Sie uns in unserem Haus besuchen, oder wir liefern Ihnen diese umgehend.

Für genehmigungspflichtige Hilfsmittel, zum Beispiel Treppensteiggeräte, sowie individuelle Versorgungen, wie etwa angepasste Sitzschalen für Rollstühle, bedarf es einer persönlichen Beratung, Vermessung und Anfertigung. Unsere Mitarbeiter vereinbaren für diese Beratungen mit Ihnen einen zeitnahen Termin und leiten dann die Beantragung der Hilfsmittel bei der Krankenkasse sowie die Lieferung in die Wege.

Diese Kostenvoranschläge, die von den Krankenkassen genehmigt werden müssen, können wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Außerdem ist auch zu beachten, dass bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Abläufe und Regelungen gelten. Bei Krankenkasse A ist beispielsweise ein Rollstuhl genehmigungspflichtig, was die Wartezeit verlängert, während bei Krankenkasse B der Rollstuhl sofort geliefert werden darf. Diese administrativen Hintergründe können ebenfalls einige Wochen in Anspruch nehmen.

Eilversorgungen können wir meistens noch am gleichen Tag umsetzen, sofern Ware vorrätig ist. Benötigen Sie genehmigungspflichtige Produkte dringend, können wir Sie auch ohne die Kostenzusage der Krankenkasse liefern. Dafür bedarf es jedoch Ihres Einverständnisses, dass Sie bei einer Ablehnung des Kostenvoranschlags durch die Krankenkasse privat für die entstandenen Kosten aufkommen. Über diese Möglichkeit sowie dafür anfallende Kosten informieren wir Sie aber selbstverständlich immer, bevor wir Ihnen das gewünschte Produkt liefern. Dieses kann z.B. auch durch eine zeitlich begrenzte Miete erfolgen.

Die Lieferzeit für unsere Produkte kann daher zwischen wenigen Stunden und mehreren Wochen variieren. Wir sind jedoch stets bemüht, Ihnen schnellstmögliche und hochwertige Versorgungen anzubieten.

Ärzte können Hilfsmittel zwar per Rezept empfehlen, genehmigt werden können sie jedoch nur von der Krankenkasse. Für einen Teil der Hilfsmittel liegen Verträge vor, die uns eine sofortige Genehmigung und damit auch Lieferung an unsere Kunden erlaubt. Für den anderen Teil besteht jedoch eine Genehmigungspflicht, weshalb wir nicht sofort liefern dürfen, obwohl Sie ein Rezept vom Arzt erhalten haben.
Die Verordnung für ein Hilfsmittel erhalten Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Grundlegend dafür ist, dass er ein Vertragsarzt und somit für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen ist.
Rezeptierte Hilfsmittel von Ärzten müssen grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen gegenüber der Krankenkasse gelöst und der Versorgungsprosses eingeleitet werden. Ausnahmen gelten, wenn der Arzt auf der Verordnung einen späteren Versorgungseitraum angibt. Ältere Rezepte können zwar abgelehnt werden, viele Krankenkassen zeigen sich aber kulant und gewähren die Versorgung trotzdem.
Grundsätzlich können Sie jederzeit zu unseren Geschäftszeiten zu uns in die Ausstellung kommen und sich beraten lassen.

Für einige Hilfsmittel ist allerdings eine Beratung durch einen Reha-Fachberater oder unsere examinierten Krankenpfleger notwendig, die jedoch aufgrund der außerhäuslichen Kundenbetreuung nicht immer im Haus sind. In diesen Fällen macht es Sinn, vorher anzurufen und zu fragen, wann ein solcher Mitarbeiter verfügbar ist. Für spezielle Beratungen kommen wir aber jederzeit gerne zu Ihnen nach Hause.

Grundlegend können Sie sich mit den meisten Verordnungen an jedes Sanitätshaus wenden, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Unser Sanitätshaus ist Partner aller Krankenkassen.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie aus wettbewerblichen Gründen darf Ihr Arzt Ihre Verordnung nicht an ein Sanitätshaus geben. Am besten wählen Sie das Fachgeschäft Ihres Vertrauens.

Ausgeschrieben Hilfsmittel sind von besonderen Regelungen betroffen.

Immer mehr Krankenkassen schreiben Hilfsmittel europaweit aus und erteilen bestimmten Dienstleistern die Zuschläge für die Versorgung mit den entsprechenden Hilfsmitteln. Wenn Ihre Krankenkasse ein Hilfsmittel ausgeschrieben hat, darf nur das Sanitätshaus Sie versorgen, das von der Krankenkasse den Zuschlag erhalten hat. Wir dürfen Sie leider nicht mehr versorgen, da der Gewinner der Ausschreibung ein Exklusivrecht für die Versicherten eines bestimmten Gebiets hat. In diesen Fällen ist das freie Wahlrecht also eingeschränkt.

Da diese Versorger häufig keinen Firmensitz vor Ort haben, sind eine kurzfristige Terminabstimmung sowie Lieferung und guter Service sehr schwierig. Um eine Versorgung dennoch zu ermöglichen, können Sie bei uns Ihr Hilfsmittel auch über einen Privatkauf erhalten. Wir informieren und beraten Sie gerne, um mit Ihnen eine zielführende und sinnvolle Regelung zu finden, die Ihnen entgegenkommt und dauerhaft die größtmögliche Sicherheit Ihrer Versorgung bietet.

Grundsätzlich können Sie selbst bei einer laufenden Versorgung das Sanitätshaus wechseln. Hierbei müssen aber verschiedene Laufzeiten und Vertragsstrukturen berücksichtigt werden. Gerne sprechen Sie uns hierfür vertrauensvoll an, wir werden Ihre Anfrage mit größter Diskretion behandeln.
Da wir bzw. Ihre Krankenkasse Ihnen die Hilfsmittel leihweise überlassen, werden nicht mehr benötigte Hilfsmittel von uns zurückgeholt. Wenn dies der Fall ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir organisieren dann eine Abholung bei Ihnen oder Sie bringen das Hilfsmittel zu uns zurück.

Bitte achten Sie bei der Rückgabe auf die Vollständigkeit des Hilfsmittels, insbesondere bei Zubehörteilen wie Körben, Fußstützen, Ladegeräte und Bedienungsanleitungen etc.

Wenn Sie ein Hilfsmittel privat erstanden haben, oder einen Eigenanteil zugezahlt haben, wie zum Beispiel bei einem höherwertigen Rollator, geht das Hilfsmittel in diesem Moment direkt in Ihren persönlichen Besitz über. Sie müssen es nicht mehr zurückgeben.

Wir führen leider weder Kompressionsstrümpfe, noch Bandagen oder Einlagen. Wir arbeiten allerdings sehr vertrauensvoll mit dem Sanitätshaus Rosenhäger als Kooperationspartner zusammen.

Das Sanitätshaus Rosenhäger finden Sie hier: Stapenhorststraße 42B
33615 Bielefeld
Telefon (0521) 897270.

Gerne vermitteln wir Ihre Bedürfnisse aber auch von uns direkt an die Kollegen von Rosenhäger, diese nehmen dann umgehend Kontakt mit Ihnen auf.

II Kosten und Zuzahlung

Die Preise für Hilfsmittel werden über sogenannte Rahmenverträge, denen wir als Leistungserbringer beitreten können, vorgegeben. Als zertifizierter und zugelassener Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sind wir umfänglich allen Leistungsverträgen beigetreten.

Die Kosten für Hilfsmittel, die Ihnen per Rezept verschrieben werden, übernehmen daher in der Regel die Krankenkassen. Hier fällt unter Umständen noch der Zuzahlungsbeitrag an. Dieser liegt bei 10 % des Hilfsmittelpreises, mindestens aber bei 5 € und maximal bei 10 €.

  • Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Sonden, Insulinspritzen, Stoma-Artikel oder Inkontinenzhilfen, zahlen Sie 10 % der Kosten pro Verbrauchseinheit dazu, jedoch nicht mehr als 10 € pro Monat.
  • Die Krankenkassen übernehmen bei einigen Produkten nur die Kosten für ein Standardmodell, so ist es beispielsweise bei einem Rollator. Möchten Sie ein Modell, das leichter und faltbar ist oder mehr Komfort bietet, müssen Sie den wirtschaftlichen Zuschlag privat tragen. Damit geht das Hilfsmittel dann aber auch in Ihr Eigentum über.
  • Benötigen Sie ein Hilfsmittel schneller als es von der Krankenkasse genehmigt wird, sind wir gerne bereit, es Ihnen auch ohne die Genehmigung zu liefern. Falls keine Genehmigung erteilt wird, sind wir aber gezwungen, Ihnen die Kosten für die Produkte und den Lieferaufwand privat in Rechnung zu stellen. Für ein geliefertes Pflegebett berechnen wir beispielsweise im ersten Monat einmalig 85 € Lieferpauschale, inkl. spätere Abholung, 40 € Monatsmiete sowie 60-90 € für die gelieferte Matratze. Sollte die Krankenkasse die Kosten übernehmen, fallen keine Kosten für sie an. In der Regel warten wir die Entscheidung der Krankenkassen ab, bevor wir unsere Leistung privat in Rechnung stellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich für andere Mietmodelle zu entscheiden. Bei einem Pflegebett ergeben sich für ein Jahr Kosten über 350 €, inkl. Matratze, Lieferung/Abholung und evtl. anfallende Reparaturen. Für zwei Jahre sind die 420€.
  • Natürlich sind unsere Hilfsmittel auch rezeptfrei für Privatkäufer erhältlich.
Eine Befreiung von der Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie erhalten einen Ausweis, der Ihre Zuzahlungsbefreiung bestätigt.
Grundsätzlich ist eine Befreiung möglich, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres über einen bestimmten, festgelegten Betrag hinauskommen. Grundlegend dafür sind die Summe der für Sie anfallenden Zuzahlungen sowie das Einkommen Ihres Gesamthaushaltes. Dieser Betrag, die sogenannte Belastungsgrenze, sorgt dafür, dass kranke und behinderte Menschen alle wichtigen medizinischen Versorgungen erhalten ohne durch die Zuzahlungen unzumutbar belastet zu werden. Sie müssen selber nachhalten, ob Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Dafür sollten Sie alle Zuzahlungsbelege abheften. Haben Sie die Belastungsgrenze erreicht, können Sie den Antrag auf die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Sollten Sie wiederkehrenden Bedarf an Versorgungen, besonders mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln haben, lohnt sich möglicherweise bereits im Januar die Zahlung der maximalen Zuzahlungssumme an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann für das gesamte Jahr eine Befreiungskarte und müssen die Belege nicht extra sammeln. Weitere Fragen dazu kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.

Haben Sie einen Befreiungsbescheid für die Zuzahlungen von Ihrer Krankenkasse erhalten, müssen Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr leisten. Die Gültigkeitsdauer ist auch auf Ihrem Befreiungsausweis vermerkt.

Besondere Regelungen für die Zuzahlungen können außerdem für chronisch Kranke, Behinderte und Sozialhilfeempfänger gelten. Wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse, die Sie über die individuellen Regelungen Ihrer Krankenkasse aufklären kann.

Liegt eine Befreiung vor, müssen Sie keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Sie müssen uns dann einmalig nur Ihren von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweis vorlegen, wir vermerken dann die Zuzahlungsbefreiung in unserer Kundendatei.

Es kann aber auch sein, dass Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit worden sind, die Lieferung aber vor dem Tag der Befreiung erfolgte bzw. die Bewilligung vorher ausgestellt wurde und Sie dann leider doch die Zuzahlung leisen müssen.
Mit dem Beleg bekommen Sie das aber von Ihrer Krankenkasse wieder rückerstattet.

Anders verhält es sich, wenn wir Ihnen nicht die gesetzliche Zuzahlung sondern einen wirtschaftlichen Aufschlag in Rechnung stellen. Dies passiert, wenn Sie zum Beispiel ein höherwertiges Modell erwerben möchten, dessen voller Preis von der Krankenkasse nicht getragen wird. Diese Mehrkosten müssen Sie privat tragen und werden nicht der Belastungsgrenze zugerechnet.

III Rollatoren

Sie können gerne ihre Daten telefonisch durchgeben und wir liefern Ihnen den Rollator nach Terminabsprache nach Hause. Bei der Lieferung nehmen wir das Rezept vom Arzt mit.

Sie können gerne in unsere Ausstellung kommen. Dort können Sie sich unverbindlich verschiedene Modelle anschauen und sich für ein passendes entscheiden. Wir haben ein Standardmodell, das komplett von der Krankenkasse übernommen wird. Sie können sich auch für eines der Leichtgewichtsmodelle entscheiden, bei denen eine private Zuzahlung fällig wird. Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Modell.

Einige Kassen haben die Rollatoren ausgeschrieben. Das heißt, dass Sie nur über den Ausschreibungsgewinner versorgt werden dürfen. In diesem Fall können wir leider nicht über Ihr Rezept mit Ihrer Krankenkasse abrechnen – privat können Sie natürlich gerne über uns einen Rollator beziehen. Hierfür haben wir bereits eine gesonderte Möglichkeit der Abwicklung geschaffen.

Wir haben Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen, über die Sie ohne Zuzahlung ein Standardmodell erhalten. Wenn Sie keine Zuzahlung leisten können, erhalten Sie immer das Standardmodell. Ein höherwertiger Rollator ohne Zuzahlung ist leider nicht möglich.
Es kann vorkommen, dass Menschen, die einen Rollator verschrieben bekommen haben, sich bei der Nutzung des Rollators unwohl oder unsicher fühlen. Hier kann ein spezielles Training mit dem Rollator helfen, um Hemmungen und negative Gefühle abzubauen. PVM bietet ein solches Training unter professioneller Anleitung an, indem die Teilnehmer den Rollatorführerschein erworben können. Ort und Zeitpunkt des Trainings finden Sie unter „Wann und wo findet das Rollatortraining statt?“.
Mit dem Rollatorführerschein lernen Sie den sicheren Umgang mit Ihrem Rollator. Nach einer theoretischen Einführung üben Sie an einem aufgebauten Parcours auf dem Gelände der PVM, wie Sie den Rollator über unebene Wege und Bordsteinkanten, im Straßenverkehr oder beim Ein- und Ausstieg in Bus und Bahn mit verschiedenen Tipps und Tricks schon bei geringem Kraftaufwand benutzen. Sie erhalten mehr Sicherheit, wodurch auch Stürze vermieden werden können. Außerdem überprüfen wir, ob Ihr Rollator richtig eingestellt und verkehrstauglich ist – damit Sie gefahrlos an Ihr Ziel kommen!
PVM bietet das Rollator-Training und die Teilnahme am Rollatorführerschein jeden Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr an. Sie müssen nicht bereits Kunde von PVM sein, um teilnehmen zu können. Sie sollten möglichst Ihren eigenen Rollator mitbringen, damit wir die Einstellungen überprüfen und ihn auf seine Verkehrstauglichkeit überprüfen können.

Die Veranstaltung dauert etwa 45 Minuten und kostet 5 €, diese beinhalten das Training, den Rollator-Führerschein, den Rollator-Check sowie eine Tasse Kaffee.

Unser Rollator-Training findet unter professioneller Anleitung statt. Frau Tödheide ist Ergotherapeutin, Fachübungsleiterin für Senioren- und Reha-Sport beim Stadtsportbund Bielefeld sowie Ausbildungsdozentin für Seniorensport beim Landessportbund NRW. Sie hat jahrelange Erfahrung in diesem Fachbereich und bringt Sie sicher durch das Programm.

Frau Tödheide erreichen Sie unter der Telefonnummer (0521) 93 84 84 71 oder unter petra.toedheide@pvm-med.de.

Wenn Sie sich dafür interessieren, selbst Rollator-Trainer zu werden, sprechen Sie uns gerne an. Sobald eine Gruppe von Teilnehmern zu Stande kommt, bilden wir gerne weitere Rollator-Trainer aus. Die Ausbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten und wird an einem nach Vereinbarung festgelegten Termin durchgeführt.

Die Fortbildung beinhaltet sowohl die Vermittlung von theoretischem Basiswissen (Aufbau, Nutzen, Funktion) sowie zum korrektem Umgang in der Praxis.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer (0521) 938 48 50 oder unter info@pvm-med.de.

IV Serviceleistungen

Wenn Sie Freiumschläge wünschen lassen Sie es uns bitte wissen und wir senden Ihnen oder Ihrer Arztpraxis diese kostenfrei zu.

Einrichtungen oder Pflegedienste bieten wir zudem die Möglichkeit, eine Fax oder E-Mail Auftrags Erfassung mit Ihrer zugeordneten Kundennummer zu nutzen.
Dieses vereinfacht die Übermittlung von Versorgungsbedürfnissen und schafft für alle Beteiligte Standards.

Wenn Sie ein Hilfsmittel ausprobieren möchten, können Sie gerne zu uns in die Ausstellung kommen. Dort finden Sie eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die sie testen können.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht zu uns kommen können, kommen unsere Mitarbeiter gerne auch zu Ihnen nach Hause, um Sie zu beraten und zu schauen, welche Versorgung am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt.

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Nutzung Ihres Hilfsmittels benötigen, können Sie uns einfach kontaktieren. Wir lassen Sie bei der Versorgung mit einem Hilfsmittel jedoch von Anfang an nicht alleine.

Wenn Sie sich für ein Hilfsmittel interessieren, erhalten Sie vorab von uns eine unverbindliche Beratung. Kommt es dann zu einer Versorgung mit einem Hilfsmittel, so werden Sie von uns in das Hilfsmittel eingewiesen, um die notwendige Sicherheit zu erlangen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Hilfsmittel, rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 09-18 Uhr unter der Telefonnummer (0521) 93 84 85 0 oder unter innendienst@pvm-med.de.

Für lebenserhaltende Hilfen bei medizinisch-technischen Notfällen können Sie auch abends oder am Wochenende unter 0521-93 84 85 0 Hilfe erhalten. Sie werden an einen Kundenberater weitergeleitet.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Hilfsmittel haben oder es kaputt ist, rufen Sie einfach unseren Innendienst an. Dieser veranlasst die weiteren Abläufe. Unsere Disposition kontaktiert Sie anschließend zwecks Terminabsprache und schickt Ihnen einen Kundendiensttechniker nach Hause. Er setzt das Hilfsmittel entweder vor Ort in Stand oder nimmt es für aufwändigere Reparaturen mit in unsere Werkstatt.

Sollten Sie tagtäglich auf das Hilfsmittel angewiesen sein oder dauert die Reparatur länger, erhalten Sie von uns ein Leihmittel, bis Sie Ihr ursprüngliches Hilfsmittel zurückerhalten.

Wenn Sie Ihr Hilfsmittel leihweise von uns auf Kosten Ihrer Krankenkasse erhalten haben, beheben wir technische Mängel oder Abnutzungserscheinungen für Sie kostenfrei für die gesamte Dauer, in der Sie das Hilfsmittel benutzen.

Gehört das Hilfsmittel der Krankenkasse, setzen wir das Hilfsmittel wieder Instand, die Kosten werden mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Wurde das Hilfsmittel privat von Ihnen gekauft, führen wir die Reparatur zu Ihren Lasten durch, wenn es gewünscht ist.

Wenn Ihre Nahrung bzw. die Ihres Angehörigen ausgeht, rufen Sie schnellstmöglich den Homecare Innendienst an. Dieser veranlasst, dass Ihnen neue Nahrung geliefert wird. Sie können die Nahrung natürlich auch selbst abholen.
Wenn das Aqua Bidest ausgeht, kontaktieren Sie unseren Innendienst. Unsere Mitarbeiter veranlassen, dass Ihnen das Aqua Bidest geliefert wird. Sie können das Produkt natürlich auch selbst abholen. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Sauerstoffgerät für kurze Zeit auch ohne medizinisch-destilliertes Wasser benutzt werden kann.

Beachten Sie bitte außerdem, dass nicht alle Kassen die Kosten für aqua Bidest übernehmen. Eine Flasche kostet bei Privatkauf 3 €.

Die Pflegekassen unterstützen zum Verbrauch bestimmte Pflegeprodukte mit bis zu 40 € im Monat. Diese Unterstützung gilt unter folgenden Voraussetzungen der Pflegesituation:

  • Es liegt ein Pflegegrad vor (0-5)
  • Der zu Pflegende lebt zu Haus oder in einer Wohngemeinschaft
  • Der zu Pflegende wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.

Die Pflegehilfsmittel können Sie sich individuell aus einer Reihe von Produkten zusammenstellen oder sich ein vorgefertigtes Paket aussuchen. Sie können Bettschutzauflagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion sowie Einmalhandschuhe sowie Mundschutze für Ihr Paket auswählen. Die Abrechnung mit den Pflegekassen erledigen wir für Sie und liefern Ihnen die Produkte direkt nach Hause.

Wenn Sie Informationen zu den kostenfreien Pflegehilfsmitteln benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter (0521) 93 84 85 60 oder unter pflegehilfsmittel@pvm-med.de.

Ziel einer Wohnumfeldberatung ist es, ihr zu Hause so zu gestalten, dass Sie möglichst lange und sicher in Ihren eigenen vier Wänden leben können. Wir suchen gemeinsam nach Stolperfallen und Gefahrenzonen, diskutieren Veränderungsmöglichkeiten und erklären Ihnen, wie Sie weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung durchführen und die Unterstützung der Pflegekasse erhalten können.

Hier können Sie außerdem einen Gutschein für eine kostenfreie Wohnumfeldberatung herunterladen und zu dem Termin mit Ihrem Kundenberater mitbringen.

Die Pflegekassen unterstützen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wer eine Pflegestufe hat, hat Anspruch auf eine kostenfreie Wohnraumberatung. Die Pflegekassen bezuschussen aus der Beratung resultierende Maßnahmen mit bis zu 4.000 €. Unsere Kundenberater klären Sie gerne über Förderungsmöglichkeiten und die Antragsstellung auf.
PVM unterstützt ein neues Angebot, das Ihnen als pflegender Angehöriger hilft, besser mit einer belastenden Pflegesituation umgehen zu können. Dieses Angebot wird über den gemeinnützigen Verein Gesundheitslotse OWL bereitgestellt. Unsere Mitarbeiterinnen führen auf Wunsch bei Ihnen zu Hause eine Beratung oder Schulung durch, die alle wichtigen Aspekte der Pflege oder für Sie besonders interessante Aspekte einschließt. Dabei kann es neben den pflegebezogen Aufgaben auch um alltägliche Herausforderungen gehen, um finanzielle Unterstützungen oder um organisatorische Aspekte.

Rufen Sie uns an, gerne informieren wir Sie vorab telefonisch und unverbindlich. Wenn Sie zustimmen, können wir außerdem einen Termin für eine Beratung vereinbaren.

Den Verein Gesundheitslotse OWL erreichen Sie unter (0521) -93 84 85 64 oder per E-Mail unter marie.assmann@gesundheitslotse-owl.de.

V Ausschreibungen

Bisher haben die meisten Sanitätshäuser Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen, die Sie unter Einhaltung bestimmter Fest- bzw. Vertragsbeträge für die Hilfsmittel zur Versorgung der versicherten Patienten berechtigt.

Einige Krankenkassen haben jedoch im letzten Jahr damit begonnen, bestimmte Hilfsmittel, zum Beispiel Inkontinenzmaterial, Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlifter und Toilettenstühle, europaweit auszuschreiben. Der Gewinner dieser Ausschreibung darf innerhalb eines Loses, also einer bestimmten Region, als Einziger die Versicherten mit dem entsprechenden Hilfsmittel versorgen. Ziel der Ausschreibungen ist es, im Hilfsmittelbereich Gelder einzusparen.

Kritiker sehen aber vielmehr das Problem, dass das Geld am falschen Ende gespart wird. So gehen die Ausschreibungen in der Regel an den Versorger mit dem günstigsten Angebot. Häufig werden sowohl die Qualität des Produkts, die örtliche Nähe als auch Beratung und Einweisung – alle sind gesetzlich vorgeschrieben – bei den Versorgungen durch den Ausschreibungsgewinner vernachlässigt. Sie sind aber bedeutsam, um eine ganzheitliche, patientengerechte und sichere Versorgung durchführen zu können. Wird ein Patient beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen und benötigt fünf verschiedene Hilfsmittel, ist es möglich, dass diese von fünf verschiedenen Versorgern geliefert werden. Für den Patienten und die Angehörigen entstehen dadurch unnötige Belastungen.

Bei der Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln kommt außerdem hinzu, dass die Qualität des Materials seit Beginn der Ausschreibungen merklich zurückgegangen ist. Möchte der Patient jedoch wieder seine alten Hilfsmittel zurückerhalten, muss er einen wirtschaftlichen Aufschlag zahlen. Dies ist nicht im Sinne einer patientengerechten, umfassenden Versorgung und hebelt zudem das Sachleistungsprinzip der Krankenversicherung aus. Der Patient wird „durch die Hintertür“ zur Kasse gebeten.

Es gibt bereits zahlreiche Petitionen, Beschwerden und Initiativen gegen die europaweiten Ausschreibungen der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich. Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich die Qualität ihrer Hilfsmittel verschlechtert hat, legen Sie Beschwerde bei Ihrer Krankenkasse ein. Schalten Sie, sofern vorhanden, auch Ihren Pflegedienst ein. Viele Pflegedienste beteiligen sich bereits daran, weitere Ausschreibungen zu verhindern.

Zusammen mit der Initiative für Alternativen zu Ausschreibungen Bielefeld ist PVM aktiv daran beteiligt, neue Lösungen und Optionen zu den Ausschreibungsverfahren zu erarbeiten und umzusetzen, die sowohl eine wirtschaftliche aber auch hochwertige und qualitative Versorgung gewährleisten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits angekündigt, ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität der Hilfsmittelversorgung. Aktuelle Veränderungen finden Sie auch im News-Bereich.

Derzeit sind Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlifter, Toilettenstühle, Anti-Dekubitus-Matratzen bis Grad 2 sowie aufsaugende Inkontinenzprodukte von verschiedenen Krankenkassen ausgeschrieben worden.