Pflegehilfsmittelpauschale

Ihr gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel

Pflegende Angehörige und Menschen, die Pflege brauchen, stehen oft vor großen Herausforderungen im Alltag. Häusliche Pflege kostet Zeit, Kraft – und auch Geld. Damit Sie nicht allein gelassen werden, unterstützt Sie das Pflegegesetz dabei: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.

Was bedeutet das für Sie?

Diese Pauschale können Sie nutzen, um wichtige Hilfsmittel zu bekommen, die Sie im Pflegealltag regelmäßig brauchen – zum Beispiel:

  • Bettschutzauflagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Hände- und Flächendesinfektion

  • Einmalhandschuhe

  • waschbare Krankenunterlagen (nach individueller Abstimmung mit der Pflegekasse)

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale haben Sie,
wenn Sie:

  • einen anerkannten Pflegegrad haben

  • zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft wohnen

  • und von einer privaten Person oder einem ambulanten Pflegedienst zu Hause betreut werden.

Wie wir Sie unterstützen:

Wir kennen uns mit den Leistungen zur Entlastung, ihren Formalitäten und Rahmenbedingungen bestens aus und übernehmen für Sie:

  • die Prüfung, ob ein Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel besteht

  • die Beantragung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse

  • die Auswahl passender Pflegehilfsmittel – individuell auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt oder als fertiges Paket

  • die direkte Belieferung zu Ihnen nach Hause sowie eine persönliche, vertrauensvolle Beratung, wann immer Sie Unterstützung brauchen.

Den Antrag und das Bestellformular für Ihre kostenfreien Pflegehilfsmittel finden Sie direkt hier:

Haben Sie weitere Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale?
Wir helfen Ihnen gerne weiter → Kontakt